Photovoltaik

Photovoltaikanlagen - Fallstricke mit professioneller Beratung vermeiden

Stetig steigende Strompreise einerseits und sinkende Kosten für die Anschaffung von Photovoltaikmodulen andererseits sind wesentliche Gründe, sich für eine eigene Photovoltaikanlage zu entscheiden. Daneben ist natürlich auch nicht zu vergessen: Ökostrom schützt die Umwelt.

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Grundstück errichtet und den erzeugten Strom ganz oder teilweise in das Stromnetz des örtlichen Grundversorgers einspeist, muss sich aber auch mit steuerlichen Fragen beschäftigen, denn Betreiber einer Photovoltaikanlage werden vom Finanzamt als gewerbliche Unternehmer eingestuft. Doch nicht in jedem Fall wird Umsatzsteuer erhoben oder ist eine Gewinnermittlung erforderlich.

Wir haben uns auf die Beratung rund um Photovoltaikanlagen spezialisiert und jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt. Daher bieten wir Ihnen auch keine pauschale Standardlösung, sondern gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein. Wir helfen Ihnen, sich im Dschungel der steuerlichen Vorschriften zurechtzufinden und die für Sie steuerlich vorteilhafteste Lösung herauszuarbeiten.

1. Beratung von Eigentümern großer und kleiner Photovoltaikanlagen sowie Unterstützung von Unternehmen, die Photovoltaikanlagen bauen bzw. projektieren

2. Übernahme der Buchhaltungsarbeiten sowie Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. des Jahresabschlusses, der Steuererklärungen und monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für größere Photovoltaikanlagen

3. Beratung der Eigentümer kleiner Photovoltaikanlagen (bis 10 kW) hinsichtlich:

  • Antrag auf Liebhaberei versus Erklärung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung versus Kleinunternehmerregelung
  • Übernahme der erforderlichen Angaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung